Förderaufruf

Der 7. Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren fand vom 06.10.2025 bis 05.12.2025 (15:00 Uhr) statt.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Interessierte Träger reichen ihre Interessenbekundungen in das Förderportal Z-EU-S ein. Dort finden Sie auch Dokumente mit Hilfestellungen zur Antragstellung.

Die programmspezifischen Besonderheiten wurden in den Fördergrundsätzen (Version 12.0) am 04.07.2025 aktualisiert. Sie finden diese auf der Programmwebseite im ESF-Portal und in unserer Mediathek.

Nach einer positiven Votierung durch die Steuerungsgruppe kann ein formeller Antrag gestellt werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt dann durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) aufgrund der eingereichten Unterlagen.

Da die Richtlinie bis zum 31.12.2028 befristet ist, ist die Projektlaufzeit bei diesem Aufruf auf maximal 24 Monate begrenzt. Abweichend von Punkt 4.3 der Richtlinie darf sie nicht überschritten werden. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.08.2026, spätestes Projektende der 30.09.2028.

Aufgrund der begrenzten Laufzeit sollen die Gesamtausgaben je Vorhaben in der Regel 1,35 Mio. EUR nicht überschreiten.

Einreichungen waren für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich: Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine besonders auskömmliche Mittelausstattung vorhanden ist, wurde zu Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ausdrücklich ermutigt.

Dokumente