Über das Programm „Wandel der Arbeit“

Die Arbeitswelt steht mit dem demografischen, digitalen und ökologischen Wandel mitten in Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. In den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller, gibt es nach wie vor starken Handlungsbedarf. Passgenaue Qualifizierungen stellen einen wichtigen Ansatz zur Vermittlung der erforderlichen Fähigkeiten auf der Beschäftigtenseite. In diesem Kontext bedarf es des Aufbaus nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personal- und Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen.

Bild Personen beim Arbeiten in einer Besprechung

Hier setzt die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an. Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative von BMAS, BDA und DGB. Sie wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

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Ziele sind etwa die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. Die Einbindung der Sozialpartner nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein.

Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie knüpft an die Erfahrungen aus den Programmen „weiter bilden“ und „Fachkräfte sichern – weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an. Die Richtlinie ist mit einer Laufzeit vom 15.06.2022 bis zum 31.12.2028 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen rund um die Richtlinie finden Sie hier.

Die Regiestelle

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Logo Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH

Die Regiestelle „Wandel der Arbeit“, eine Arbeitsgemeinschaft des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) und des Bundesarbeitskreises Arbeit und Leben e.V. begleitet die Umsetzung der ESF-Sozialpartnerrichtlinie organisatorisch und inhaltlich. Sie arbeitet im Auftrag des BMAS. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören:

◊ Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potentiellen Antragsstellern,

◊ Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens,

◊ Vorbewertung der Interessenbekundungen,

◊ Unterstützung der Steuerungsgruppe,

◊ Inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring,

◊ Vernetzung und Transfer,

◊ Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

Die wichtigsten Informationen zum Programm auf einen Blick

In diesem Factsheet finden Sie die wichtigsten Informationen zur Richtlinie “Wandel der Arbeit” kurz und kompakt.

Zur Publikation

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Informationen zur Projektbeantragung und Förderung erhalten Sie auf dem Förderportal Z-EU-S, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS) und der ESF-Programmseite.