Gendergerechte Kommunikation 2.0
Projektträger: LandBauTechnik Handwerks- und Handelsverband
Einbezogene Sozialpartner:
- IG Metall
Das Projekt „Gendergerechte Kommunikation 2.0“ läuft im Zeitraum vom 01.07.2023 – 30.06.2026 und verfolgt das Ziel, eine gendergerechte Kommunikationsweise in Handwerksberufen zu etablieren. Dabei sollen alle Beteiligten (Beschäftigte, Betriebsräte, Führungskräfte) so genannte Multiplikator*innen durch Weiterbildungsangebote für eine gendergerechte Kommunikation sensibilisiert werden.
Übergeordnetes Ziel ist, die interne und externe Kommunikation von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Handels- und Handwerksbranche gendergerecht zu verbessern. Durch Chancengleichheit für alle Geschlechter soll ein Arbeitsklima geschaffen werden, welches Frauen und andere, von Benachteiligung betroffene Personen ermutigt, in dieser Branche tätig zu werden. Ihnen soll der Zugang zum Handwerksberuf und zu höheren Positionen in dieser Branche erleichtert werden.
Der Bedarf für ein solches Projekt zeichnet sich darin ab, dass Frauen* im Handwerk allgemein unterrepräsentiert und weniger qualifiziert sind, als ihre männlichen Kollegen. Damit einhergehen, die seltenere Besetzung in verantwortungsvolle Positionen und schlechtere Bezahlung. In Niedersachsen betreiben nur 2 % der Betriebe eine gezielte Frauenförderung.
Mit dem Projekt sollen tradierte Rollenmuster und tiefsitzende Stereotypen im Handwerk nachhaltig hinterfragt und abgebaut werden. Gleichsam sollen die Bedarfe von benachteiligten Personen sichtbar gemacht werden. Eine inklusive und gendergerechte Kommunikation soll dazu führen, die gesamte Branche für Frauen* attraktiver zu gestalten. Beschäftigungsverhältnisse sollen an die Bedarfe aller Personen angepasst werden, sodass Aspekte, wie bspw. Mutterschutz und Arbeitssicherheit (speziell auch für Frauen), mitgedacht werden.
Ein multiprofessionelles Team mit Gender- und Kommunikation-Expertise führt das Projekt durch. Um bestmögliche Vereinbarungen zwischen allen beteiligten Sozialpartner*innen zu treffen, wird ein sozialpartnerschaftlicher Ansatz (nach ESF-Sozialpartnerrichtlinie) gewährleistet.