Änderung der Förderrichtlinie

Veröffentlichungsdatum
02.01.2024

Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 zum 01.07.2023 wurden Änderungen an der Förderrichtlinie „Wandel der Arbeit“ erforderlich. Gleichzeitig wird die Laufzeit der Förderrichtlinie um ein Jahr bis zum 31.12.2028 verlängert. Des Weiteren ist das Einbringen von privaten Drittmitteln nun auch über Projektlotsen hinaus im Rahmen der Eigenbeteiligung der Antragsteller zulässig.

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