Änderung der Förderrichtlinie

Veröffentlichungsdatum
18.10.2024

Zum 15.Oktober 2024 wurde die Richtlinie der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ bezüglich der Höhe der Zuwendungen angepasst. Der Änderung ist zu entnehmen, dass die Gesamtausgaben der Vorhaben von 2 Mio. € künftig in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. Hintergrund sind die vergangenen Tarifanpassungen, die nun in Einzelfällen zu einer Überschreitung der Gesamtausgabengrenze führen dürfen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der am 15.10.204 im Bundesanzeiger veröffentlichten Änderung der Richtlinie.

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